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Gasleitungsüberprüfung

Damit eine Gasleitung sicher und einwandfrei läuft, müssen Sie Ihre Gasanlagen gemäß der ÖVGW Richtlinie G71 alle 15 Jahre auf Dichtheit überprüfen lassen. Hierzu wird sichergestellt, dass die Anlage dicht ist (positiver Befund). Im Falle eines negativen Befundes muss eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung gemacht werden.

Bei der Gebrauchsfähigkeitsprüfung wird die Gasanlage mittels einer Leckraten- Messung überprüft. Je nach Prüfbefund werden diverse Reparaturfristen von 4 Wochen bis zu 6 Monaten gewährt. Bei zu hoher Undichtheit wird die Anlage ausnahmslos gesperrt, damit Ihre Sicherheit gewährleistet ist. Sofortige Maßnahmen zur Sanierung der Anlage sind von absoluter Wichtigkeit.

Wir prüfen nicht nur Hausgasleitungen sondern auch Flüssiggasanlagen von Wohnmobilen und Booten.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anlage ohne Stemmarbeiten und Schmutzerzeugnis mit einer Leitungs- Innensanierung abzudichten. Danach ist die Inbetriebnahme Ihrer Gasleitung noch am selben Tag möglich.

Bei einem Gasgerätetausch können Sie auf unser geschultes Personal zählen. Wir tauschen Ihr altes Gerät mit Sorgfalt und Kompetenz aus und entsorgen es artgerecht.

Ihre Sicherheit ist uns wichtig! Daher erfüllen unsere Mitarbeiter verantwortungsbewusst alle relevanten Normen und Vorschriften  im Bereich Gastechnik, sowohl bei der Installation als auch bei der Wartung und Reparatur Ihrer Anlage, damit Ihr Prüfbefund am Ende allen Risiken und Gefahren standhält!

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